Miet- und Wohneigentumsrecht
Der Fachbereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zu einen meiner weiteren anwaltlichen Schwerpunkte. In diesem komplexen Fachbereich habe ich bereits die theoretische Prüfung zur Fachanwältin für Miet- und Wohneigentusmrecht erfolgreich absolviert. Ich helfe sowohl Mietern als auch Vermietern bei folgenden Fragestellungen:
- Abmahnungen
- Anfechtung von Wohneigentums Beschlüssen
- Baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum
- Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
- Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen
- Gewerbliches Mietrecht
- Kündigungen
- fristlose Kündigung
- ordentliche Kündigung
- Eigenbedarf (Eigenbedarfsklagen)
- Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung
- Maklerrecht
- Maklerverträge und Maklerprovisionen
- Mietaufhebungsvereinbarung
- Mieterhöhung
- Mietminderung
- Mietrückstände
- Modernisierungsmaßnahmen
- Mängel bzw. Mängelbeseitigung
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum
- Räumungsklagen
- Für Vermieter: Durchführung einer Räumungsklage
- Für Mieter: Verteidigung gegen eine Räumungsklage
- Rechtsprobleme bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen
- Streitigkeiten mit Handwerkern oder bei Sanierungen von Immobilien
- Schadenersatzforderungen
- Sicherheitsverwertungen
- Rechtsfragen und -streitigkeiten Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG und WEG)
- Recht innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften