Miet- und Wohneigentumsrecht



Der Fachbereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zu einen meiner weiteren anwaltlichen Schwerpunkte. In diesem komplexen Fachbereich habe ich bereits die theoretische Prüfung zur Fachanwältin für Miet- und Wohneigentusmrecht erfolgreich absolviert. Ich helfe sowohl Mietern als auch Vermietern bei folgenden Fragestellungen: 

  • Abmahnungen 
  • Anfechtung von Wohneigentums Beschlüssen
  • Baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum 
  • Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen 
  • Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen 
  • Gewerbliches Mietrecht 
  • Kündigungen
  • fristlose Kündigung 
  • ordentliche Kündigung   
  • Eigenbedarf (Eigenbedarfsklagen) 
  • Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung
  • Maklerrecht
  • Maklerverträge und Maklerprovisionen
  • Mietaufhebungsvereinbarung
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Mietrückstände
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Mängel bzw. Mängelbeseitigung
  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum 
  • Räumungsklagen         
    • Für Vermieter: Durchführung einer Räumungsklage 
    • Für Mieter: Verteidigung gegen eine Räumungsklage
  • Rechtsprobleme bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen
  • Streitigkeiten mit Handwerkern oder bei Sanierungen von Immobilien
  • Schadenersatzforderungen
  • Sicherheitsverwertungen 
  • Rechtsfragen und -streitigkeiten Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG und WEG) 
  • Recht innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften