Rechtsnews

Arbeitsrecht:

Bewerbungsverfahren: BAG klärt Entschädigung wegen Diskriminierung

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in seinem Urteil vom 25.10.2018 (Az.: 8 AZR 501/14) mit der Frage der Entschädigung wegen Diskriminierung auseinander zu setzen. Der Entscheidung lag folgender Sachverhaltzugrunde: Ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland schrieb eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin (60 %) aus. In der Stellenausschreibung wurden unter anderem folgende Anforderung gestellt: „Die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK angehörenden Kirche und die Identifikation mit dem diakonischen Auftrag setzen wir voraus. Bitte geben Sie Ihre Konfession im Lebenslauf an.“ Eine konfessionslose Bewerberin schickte trotz dessen ihre Unterlagen und wurde dann nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Arbeitgeber besetzte die Stelle dann mit einem evangelischen Bewerber. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung i.H.v. 3.915,46 € (zwei Bruttomonatsverdienste), denn die Bewerberin war wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Diese Benachteiligung war nicht nach § 9 Abs. 1 AGG ausnahmsweise gerechtfertigt, denn gemäß § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion nur zulässig, wenn die Religion nach der Art der Tätigkeiten oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft bzw. Einrichtung darstellt. Im konkreten Fall bestand keine wahrscheinliche und erhebliche Gefahr, dass das Ethos des Werks der Beklagten beeinträchtigt werden könnte.

Familenrecht:

Unterhaltsstreit: Welche Auskünfte müssen Selbständige geben?

In seinem Beschluss vom 03.08.2018 (Az.: 16 UF 645/18) hat das Gericht entschieden, dass sich die Auskunftsverpflichtung zwar auf den Gewinn erstreckt, aber kein Auskunftsanspruch über die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle besteht. Auskünfte sind daher nur so zu erteilen, wie sie zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs erforderlich sind.

Miet- und WEG Recht

Hundehaltung in der Wohnung: Wann muss der Vermieter zustimmen?

Mit Urteil vom 03.08.2018 (Az.: 411 C 976/18) hat das Gericht München entschieden, dass eineGenehmigung der Hundehaltung vom Vermieter nur aus gewichtigen Gründen versagt werden darf. Die Richter führten aus, dass es nicht ausreichend ist, die Ablehnung der Hundehaltung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte für eine unzumutbare Belästigung vorliegen. In diesem Zusammenhang sei auch die Art und Lage der Wohnung zu berücksichtigen.

Hohes Lebensalter schützt Mieter vor Kündigung

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.03.2019 (Az.: 67 S 345/18) können Mieter gegenüber der Vermieterpartei allein unter Berufung ihres betagten Lebensalters die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Verlust der Wohnung- ungeachtet etwaiger gesundheitlicher Folgen- für ältere Menschen einen Härtegrund im gesetzlich geforderten Sinne darstellt. Das Gericht führte diesbezüglich aus, dass die mieterschutzrechtlichen Vorschriften mit Blick auf den durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip verkörperten und garantierten Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen entsprechend weit auszulegen seien. Die Richter haben es in diesem Zusammenhang offen gelassen, ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtegrund „hohen Alters“ berufen können, da das Lebensalter der bereits zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung über 80-jährigen Beklagten nach sämtlichen in Betracht zu ziehenden Beurteilungsmaßstäben hoch sei.